Hinweis: Bei diesem Blogbeitrag handelt es sich um Teil 2 der verbesserten Förderbedingungen für Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz. Lesen Sie hier unseren Teil 1.

Vergütung der Herkunftsnachweise

Photovoltaik-Anlagen erzeugen nicht nur Strom, sondern auch einen ökologischen Mehrwert. Für solar erzeugten Strom wird kein CO2 freigesetzt und es müssen auch keine fossilen Brennstoffe verbrannt werden. Die Schweiz trägt diesem ökologischen Mehrwert mit dem System der Herkunftsnachweise Rechnung. Der Herkunftsnachweis bescheinigt die ökologische Erzeugung einer Kilowattstunde Strom und kann beispielsweise von Stromversorgern genutzt werden, um den Strommix zu optimieren bzw. sogar eine Lieferung von 100% ökostrom zu gewährleisten.

Im gesamten Stromversorgungssystem der Schweiz ist dieser Nachweis verständlicherweise nur bilanzieller Natur. Nichtsdestotrotz haben Herkunftsnachweise einen Marktwert, von dem der Betreiber einer PV-Anlage profitieren kann. Viele lokale Versorger bieten eine garantierte Vergütung für Herkunftsnachweise pro Kilowattstunde ab. Dies wird auch Abtretung des ökologischen Mehrwertes genannt. Diese Vergütungssätze liegen in der Regel zwischen 2 und 5 Rp. je Kilowattstunde. Voraussetzung für diese Vergütung ist eine Beglaubigung der Photovoltaik-Anlagen. Ein selbstständiger Verkauf der Herkunftsnachweise über den Markt ist ebenfalls möglich, jedoch aufgrund der geringen Marktpreise im Moment nur wenig lohnend.

Steuerliche Behandlung der Investitionskosten

Die Investitionskosten für Photovoltaik-Anlagen können grundsätzlich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Obwohl Photovoltaik-Anlagen in der Regel den Wert eines Gebäudes steigern, können die kompletten Erstellungskosten als Unterhaltskosten abgesetzt werden. Die einzige Ausnahme ist der Kanton Luzern: Hier kann das Investment nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Da die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung in Mehrfamilienhäusern lebt, hat der Gesetzgeber auch hier attraktive Rahmenbedingungen geschaffen, um den Ausbau und die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen möglichst attraktiv zu machen.

Mieter und Vermieter können sich zu einem so genannten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) verbinden. Der Vermieter kann den auf dem Haus erzeugten Solarstrom an seine Mieter „verkaufen“ und so externen Strombezug beim lokalen Versorger einsparen. Die Mieter können einen Beitrag zur Energiewende leisten und profitieren von einer niedrigeren Gesamtrechnung für Strom. Der Vermieter wiederum kann den Eigenverbrauch seiner Photovoltaik-Anlagen erhöhen und damit die Rendite seiner Investition steigern.

Die Teilnehmer einer ZEV müssen dabei nicht unbedingt im selben Haus wohnen: Eine ZEV ist unter bestimmten Voraussetzungen auch über Haus- und Grundstücksgrenzen hinweg möglich. Neben den attraktiven finanziellen Förderungen werden auch einige bürokratische Vorgaben erleichtert, um den Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz attraktiver zu machen.

Seit Kurzem kann das komplette Gesuchsverfahren für die Förderung einer Photovoltaikanlage bei Pronovo über ein spezielles Kundenportal komplett papierlos abgewickelt werden. Alle am Prozess beteiligten Partner wie der Gesuchsteller, der Bevollmächtigte, der Netzbetreiber und der Beglaubiger greifen auf dieselben Daten zu. Mit diesem Portal kann die Abwicklung einer Förderung unbürokratisch und schnell abgewickelt werden.

Seit dem 1. Juli 2021 ist die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen mit Anschluss ans das Niederspannungsverteilnetz aufgehoben. Photovoltaik-Anlagen können schneller und günstiger errichtet werden. Ebenfalls seit diesem Datum können Installateure auf vereinfachtem Wege eine beschränkte Installationsbewilligung erlangen.

Zum 01.01.2022 ist der Beglaubigungsprozess für Photovoltaik-Anlagen <100 kWp vereinfacht worden. Anlagenbetreiber können somit mit weniger Aufwand die Voraussetzungen schaffen, um ihre Herkunftsnachweise an den lokalen Versorger veräußern zu können. Um das große PV-Potential auf Mehrfamilienhäusern zu heben, wurden die Anforderungen an die Kostenverrechnung zwischen Mietern und Vermietern zum gemeinsamen Eigenverbrauch (ZEV) weiter vereinfacht.

Fazit

Das Jahr 2022 bietet die besten Voraussetzungen, um in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Die Schweiz trägt dem Wunsch nach einer verstärkten Nutzung von Photovoltaik nicht nur mit einem großzügigem Förderpaket Rechnung, sondern vereinfacht auch eine Reihe von bürokratischen Hürden. So können Hauseigentümer und sogar Mieter einen Beitrag zur Energiewende leisten und auch noch finanziell profitieren.

Am lohnendsten ist der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom im eigenen Haushalt, um sich langfristig gegen steigende Strompreise abzusichern. In Verbindung mit dem Investitionszuschuss durch die Einmalvergütung, der Einspeisevergütung durch den Versorger und den Verkauf der Herkunftsnachweise bietet eine Photovoltaikanlage ein attraktives Gesamtpaket.

Wenn Sie sich für das Thema Photovoltaik und die Möglichkeiten einer Installation interessieren, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!